Wer schwerere Pkw-Anhänger ziehen möchte, muss die passende Führerscheinklasse dafür besitzen.

Welche Führerscheinklasse benötige ich für meinen Anhänger?

B96, BE oder doch nur B – das ist hier die Frage. Welcher Führerschein für das Fahren mit Anhänger benötigt wird, kann ganz unterschiedlich sein. Sich darüber vorab genau zu informieren ist wichtig, denn wer einen Hänger zieht, der über seine Fahrerlaubnis hinausgeht, kann strafrechtlich belangt werden.

Führerscheinklasse B – der Klassiker

Wer heute Auto fährt, hat in der Regel den Führerschein Klasse B. Damit darf ein Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen bewegt werden. Sie betrifft das Gespann aus Pkw und Anhänger, jeweils beladen. Ein Beispiel: Wiegt der Personenkraftwagen 2 Tonnen, dann darf der Anhänger bei Klasse B nur 1,5 Tonnen wiegen. Welche zulässige Gesamtmasse ein Fahrzeug-Gespann hat, das steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, also den Fahrzeugpapieren. Die entsprechende Kennziffer ist F2. Mit einem Führerschein Klasse B dürfen grundsätzlich Anhänger mit einer Gesamtmasse von höchstens 750 Kilogramm gezogen werden. Soll mit B ein schwererer Hänger bewegt werden, dann gilt es auf das Gesamtgespann zu schauen: Pkw plus Anhänger dürfen die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

B96 – die Erweiterung

Gehen das Fahrzeug und der Anhänger zusammen über die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen hinaus, dann muss B zu B96 erweitert werden. Hiermit darf das Gespann dann eine zulässige Gesamtmasse von 4,25 Tonnen besitzen. Um sich die Ergänzung „96“ in seinen B-Führerschein eintragen lassen zu dürfen, ist zuvor eine theoretische und praktische Schulung nötig. Dafür heißt es, sieben Stunden die „Fahr-Schulbank drücken“.

BE – wenn es noch mehr sein muss

Reicht B96 nicht aus, dann muss ein Führerschein Klasse BE erworben werden. Damit lässt sich ein Gespann fahren, das eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 7 Tonnen haben darf. Der beladene Pkw darf hier maximal 3,5 Tonnen wiegen, der Hänger ebenso viel. Um den Führerschein zu erhalten, sind fünf Fahrstunden sowie eine praktische und theoretische Prüfung zu absolvieren.

Praxistipp: Mit BE lässt sich alles fahren, was auch mit B96 möglich ist, und noch mehr. Daher sollte vorher genau geprüft werden, wo der eigene Bedarf liegt – und ob sich dieser künftig vielleicht noch erhöhen kann. Im Zweifel lohnt es sich, gleich auf die Klasse BE umzusteigen.

Was ist mit dem „alten“ Führerschein?

Führerscheine der Klasse 3, wie sie bis zum Jahr 1999 üblich waren, haben weiterhin ihre Gültigkeit. Es wird hier auch vom sogenannten Bestandsschutz gesprochen. Wer einen solchen Führerschein gemacht hat, darf auch Gespanne mit schweren Anhängern ziehen. Beim Umschreiben auf eine aktuelle Fahrerlaubnis erhält die Fahrerin oder der Fahrer automatisch Klasse BE; muss also keine zusätzlichen Stunden oder Prüfungen absolvieren.

Was es zu beachten gilt

Weshalb ist es so wichtig, auf den passenden Führerschein zu achten, wenn es um den Anhänger geht? Wer mit einem Anhänger unterwegs ist, der laut Führerschein nicht zulässig ist, kann für das Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt werden. Für diese Straftat droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Für die Fahrt mit dem Anhänger zählt aber nicht nur die passende Führerscheinklasse. Es muss auch auf die maximal zulässige Anhängelast des Pkw geachtet werden. Diese steht, wie auch die zulässige Gesamtmasse, in den Fahrzeugpapieren. Die entsprechenden Ziffern sind hier O.1 für gebremste Anhänger und O.2 für ungebremste. Übrigens: Mehr zum Thema und einen praktischen Führerscheinfinder für das Fahren mit Anhänger finden Sie auf der Website des Trailer Industrie Verband e. V. STEMA ist Mitglied und Mitbegründer des Verbands.


Tipps und Infos zu Pkw-Anhängern und Führerscheinklassen erhalten Sie natürlich auch von unseren Expertinnen und Experten. Melden Sie sich jederzeit gern bei Fragen.

  • Marketing & PR
  • Riesaer Straße 50
  • 01558 Großenhain
Ihr Fachhändler
in der Nähe