I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die von der STEMA Metalleichtbau GmbH durchgeführt werden. Sie gelten gegebenenfalls ergänzend zu besonderen Teilnahmebedingungen, falls und soweit solche mit dem jeweiligen Gewinnspiel bekanntgegeben wurden. Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem Gewinnspiel gesondert genannte Teilnahmefrist an.
II. Teilnahme
1. Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person in eigenem Namen, die ihren Wohnsitz bzw. Adresse in der Bundesrepublik Deutschland hat. Minderjährige sind, vorbehaltlich einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, zur Teilnahme berechtigt wenn der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zustimmt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der STEMA Metalleichtbau GmbH, verbundener Unternehmen und eventueller Kooperationspartner, sowie deren Angehörige.
2. Die Teilnahme erfolgt unter Angabe des ausgefüllten Formulares. Es sind dabei jeweils wahrheitsgemäß Namen und Adresse sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Daten anzugeben. Jeder Teilnehmer darf pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen.
3. Der Einsendeschluss wird jeweils gesondert in dem Gewinnspiel bekanntgegeben. Fällt der Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag gilt als Einsendeschluss der letzte Werktag vor Ablauf der Teilnahmefrist.
III. Durchführung und Gewinn
1. Bei mehreren Teilnehmern und/oder mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Ausgeloste Teilnehmer werden per E-mail oder schriftlich oder per Post. Jeder so benachrichtigte Teilnehmer ist verpflichtet, innerhalb von 3 (drei) Wochen nach Versand der Benachrichtigung STEMA Metalleichtbau GmbH mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Falls die STEMA Metalleichtbau GmbH innerhalb dieser Frist keine solche Nachricht erhält, verfällt der Möglichkeit der Annahme des Gewinns und die STEMA Metalleichtbau GmbH behält sich vor, einen anderen Teilnehmer per Los zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen.
3. Der im Gewinnspiel gegebenenfalls präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch, Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich. Bis zu Übergabe des Gewinns behält sich die STEMA Metalleichtbau GmbH darüber hinaus ausdrücklich vor, ohne Ankündigung oder Angaben von Gründen den Spielablauf zu verändern und/oder den Gewinn in Art und Umfang zu ändern, auszutauschen und durch einen anderen Gewinn zu ersetzen. Den Teilnehmern stehen in solchen Fällen keinerlei Ansprüche gegen die STEMA Metalleichtbau GmbH zu.
4. Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem von er STEMA Metalleichtbau GmbH angegebenen Umfang. Eventuell dem Gewinner bei und/oder durch die Nutzung des Gewinns entstehende (Folge-)Kosten sind nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich im Gewinnspiel angegeben wurde. STEMA Metalleichtbau GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer durch die Annahme und/ oder Nutzung des Gewinns entstehen.
5. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
6. STEMA Metalleichtbau GmbH behält sich vor, den Namen des Gewinners öffentlich bekannt zu geben. Der Gewinner erklärt sich hiermit einverstanden.
IV. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss
1. STEMA Metalleichtbau GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen STEMA Metalleichtbau GmbH zu.
2. STEMA Metalleichtbau GmbH behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. STEMA Metalleichtbau GmbH kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.